Internetzensur schützt nur die Täter

Da ich der Pressemitteilung des CCC vollkommen zustimme und mich über die von technischer und sachlicher Inkompetenz geprägten Äußerungen unserer Familienministerin über Internetsperren regelmäßig ärgere, gibts die Pressemitteilung hier im Wortlaut:

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Studie [1] festgestellt, dass die von Familienministerin von der Leyen vorgeschlagenen Sperrverfügungen bei Internet-Providern auf Basis von Listen des Bundeskriminalamtes (BKA) verfassungsrechtlich in höchstem Maße bedenklich ist.

Der Chaos Computer Club (CCC) fühlt sich in seiner bereits Ende November geäußerten grundsätzlichen Stellungnahme [2] zum Thema Internetzensur bestätigt. Die vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages durchgeführte Untersuchung konzentriert sich jedoch auf die Rechtskonformität und Verfassungsverträglichkeit der Sperrverfügungen. In der aktuellen Diskussion kommt jedoch nach Ansicht des CCC die tatsächliche Strafverfolgung der Täter viel zu kurz. Da es sich bei den sogenannten “problematischen Inhalten” um Dokumentationen realer Verbrechen an Kindern handelt, muss dies der eigentliche Fokus staatlichen Handelns sein.

“Eine Ausblendung problematischer Inhalte durch Sperrverfügungen wie von Frau von der Leyen vorgeschlagen würde bedeuten, dass die Taten und die Täter der Wahrnehmung und auch der Strafverfolgung entzogen werden. Staatliche Defizite bei der Verfolgung dieser Straftaten löst man aber nicht dadurch, dass man die Darstellung der Delikte ausblendet”, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn zu dem Vorschlag von der Leyens.

Eine statistische Auswertung der Filterlisten [3] aus der Schweiz, Dänemark, Finnland und Schweden ergab, dass sich mehr als 96% der dort gesperrten Server in westlichen Ländern, vor allem den USA, Australien, Kanada und den Niederlanden befinden. Es ist in keiner Weise plausibel, dass diese Server und ihre Betreiber nicht auf dem Wege der internationalen Kooperation der Strafverfolgungsbehörden aus dem Verkehr gezogen werden können. Offenbar mangelt es hier an politischem Willen, entsprechende Prioritäten zu setzen und die nötigen Ressourcen bereitzustellen. Die Argumentation, man käme an die Täter ja nicht heran und müsse deshalb zu Zugangsbehinderungen greifen, entspricht jedenfalls nicht den Tatsachen. Dass die propagierten “Sperren” mit einfachsten Mitteln zu umgehen sind, ist hinlänglich bekannt.

“Da die Server erst dann auf die BKA-Sperrlisten gelangen können, wenn sie den Ermittlern bekannt sind, gibt es keine Ausrede der Strafverfolger, nicht unmittelbar gegen die Betreiber vorzugehen. Entsprechende Anstrengungen zur internationalen Kooperation und effektiven Strafverfolgung liegen aber offenbar gerade nicht im Fokus der Politik”, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.

Anstatt also effektive und zielführende Maßnahmen zu ergreifen und das Übel an der Wurzel zu packen, wird versucht, durch Druck auf die Internetanbieter eine Zensurinfrastruktur zu schaffen. Sobald die Technik für Inhaltszensur einmal installiert ist, wird sie zweifelsohne auch für andere Interessen, wie etwa die der Musikindustrie, verwendet werden. Hier wird ohne sachliche Gründe eine Schwelle überschritten, die den Weg zu einem staatlich zensierten Internet öffnet. Beispiele aus den von Frau von der Leyen so hochgelobten skandinavischen Ländern zeigen, dass Sperrfilter dort bereits missbraucht wurden, um eine Diskussion über die Filter selbst zu zensieren. [4] Dabei wurden sachliche Kritiker der Sperrsysteme pauschal als Kinderporno-Freunde diffamiert, um eine sachliche Diskussion zu unterbinden. Ähnliches ist in der Debatte in Deutschland bereits zu beobachten.

Der Chaos Computer Club fordert daher, anstelle einer Internetzensur durch die Hintertür endlich effektive Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und der damit zusammenhängenden Geschäfte zu ergreifen.

“Das Internet spiegelt hier reale gesellschaftliche Probleme wider, die gelöst und nicht verdrängt werden müssen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Verfolgung der Täter sind bereits vorhanden, was fehlt ist ein geschlossenes Vorgehen inklusive der dazu notwendigen personellen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Dass man mit Sperrverfügungen und dem Ausblenden von problematischen Inhalten hier versucht, eine Lösung des Problems zu simulieren, ist bloßer Populismus. Es handelt sich um eine Täuschung der Öffentlichkeit mit dem Ziel der Errichtung einer Zensurinfrastruktur, die einer Demokratie unwürdig ist”, fasste CCC-Sprecher Müller-Maguhn die Bedenken des CCC zusammen.

Quelle: http://www.ccc.de/press/releases/2009/20090212/

Fahrradcomputer geklaut

Dass Leute, die Anderen Dinge stehlen ziemlich armselig sind, versteht sich von selbst. Wenn mir aber jemand einen 4 Jahre alten, tierisch zerkratzten Fahrradcomputer im Wert von weniger als €5 ohne Halterung klaut, dann ist der nicht nur armselig, sondern auch ziemlich dumm…

Gesamtkapazität des TOR-Netzes

Wie jeden Abend merkt man TOR die hohe Netzauslastung beim Surfen an. Es ist zwar erträglich, der direkte Mit-TOR- / Ohne-TOR-Vergleich ist aber schon etwas krass…

Naja, Grund genug mal nach der Gesamtkapazität des TOR-Netzes zu fragen. Die Statistik von Blutmagie lässt sich erfreulicherweise als CSV-Exportieren und in einer Tabellenkalkulation verarbeiten:

Jetzt gerade hat das TOR-Netz 1247 Router. Diese können in der Summe etwa 320 MB/s, also knapp 2,6 GBit/s an Datenvolumen bewältigen. Da ein typischer TOR-Anonymisierungspfad drei in Reihe geschaltete Router erfordert, resultiert daraus eine geschätzte Anonymisierungskapazität von 107 MB/s bzw. 860 MBit/s.

Nicht eingerechnet habe ich die Bandbreite, die für die Übertragung des TOR-Verzeichnisses benötigt wird. Die tatsächlich nutzbare Anonymisierungskapazität ist dadurch etwas niedriger.

Was folgt daraus? Installier einen TOR-Router und hilf mit, die Kapazität des Netzes zu erhöhen. Der Bandbreitenbedarf ist besonders in den Abendstunden definitiv da… 😉

Gebärdensprache

So gut wie alle Bahnhöfe in Berlin werden mittlerweile videoüberwacht. Video – nicht Audio: Gespräche aufzeichnen, das wäre wahrscheinlich sogar den Befürwortern von Videoüberwachung ein zu großer Eingriff in die Privatsphäre.
Gerade lief auf dem Bahnhof Gesundbrunnen ein Paar an mir vorbei, das sich still aber angeregt in Gebärdensprache unterhielt…
Das lässt mich auch überlegen, ob es eigentlich so etwas wie Gebärdenerkennung, eine Spracherkennung ohne Sprache für Stumme quasi, gibt. Wenn nein hätte Videotelefonie ja vielleicht die Chance, zum Nachfolger des Terroristenrekrutierungsundplanungscamps Internet zu werden – wenn auch nur in Schäubles Augen… 😉

Schummelt die Norisbank beim TOP3-Tagesgeldzins?

Die Norisbank bietet ein Tagesgeldkonto an, bei dem sie garantiert, dass es, gemessen am Zinssatz, stets zu den drei besten Tagesgeldkonten gehört.

Um sich dessen zu versichern, kann der Interessent auf der Norisbank-Website nachlesen, wie sich das Zinsangebot der Norisbank so in die Angebote anderer Banken einreiht. Wichtig bei solch einer Aufstellung ist natürlich, dass sie komplett ist und nicht Mitbewerber außer Acht lässt.

Ich hab die ganzen Sternchen und Bedingungen nicht bis zum Schluss gelesen, aber es scheint mir, als wäre die Aufstellung eben nicht komplett:

Die Norisbank zahlt derzeit 4,3% Zins auf das Tagesgeldguthaben und sieht sich damit auf dem Spitzenplatz. Die Mercedes-Benz-Bank zahlt aber 4,5% und ich bin mir sicher, die Bank schoneinmal in der Norisbank-Aufstellung gesehen zu haben…

Angaben ohne Gewähr! Wie gesagt, vielleicht erlaubt irgendein winzigkleines Sternchen der Norisbank das und die haben bestimmt Anwält, die natürlich eigentlich nicht fies sind, sich aber so verhalten könnten… 😉

PS: Modern-Banking.de sieht das Norisbank-Angebot auch nicht auf Platz 1. Dort sind allerdings auch eine Reihe von kleineren Banken dabei, die aufgrund von kleiner Einlagensicherung nicht ohne Grund beim Norisbank-Ranking keine Rolle spielen.